In der laufenden Saison 2025/26 musste das Sportgericht des Fussballkreises Herford in drei Fällen ein Sportstrafverfahren eröffnen, wo es um Bedrohungen gegenüber dem Schiedsrichter ging.
In einem Fall wurde der Schiedsrichter physisch angegangen und der beschuldigte Spieler wurde für drei Jahre gesperrt.
In zwei Fällen wurden Schiedsrichter bedroht, hier wurden Geldstrafen gegen die Vereine verhängt, die für das Verhalten ihrer Anhänger und Mitglieder haften.
Die Sportgerichtsbarkeit des Fussballkreises Herford setzt die Strafmöglichkeiten, die der Verband in der RuVO vorschlägt, entsprechend um, so dass wir im Fussballkreis Herford nicht von einem Gewaltproblem gegen Schiedsrichter im allgemeinen sprechen können.
In einem weiteren Fall hatte sich das Sportgericht des Fussballkreises Herford mit dem Vorwurf der Diskriminierung
auseinander zu setzen. Gem. Verbandsvorgabe wurde dieser Fall vom Verbandssportgericht des FLVW entschieden. Die Beteiligten mussten zur mündlichen Verhandlung in die Sportschule in Kamen reisen. Im Ortsduell zweier benachbarter Vereine aus Enger stand der Tatvorwurf einer rassistischen Äusserung im Raum, hierbei soll ein Spieler seinen Gegner in diskriminierender Weise aufgrund seiner Herkunft verbal angegangen sein. Das Verbandssportgericht sah es als erwiesen an, dass sich der Beschuldigte für seine Äusserungen zu verantworten hat und hat eine Sperre von 5 Spielen ausgesprochen.