Durchführungsbestimmungen
Um einen einheitlichen Rahmen zu schaffen, gibt der FLVW Durchführungsbestimmungen vor. Diese basieren auf der Jugendspielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV).Jugendspielgemeinschaften: Gemeinsam sind wir stärker
Der demographische Wandel macht vor allem den Amateurvereinen im ländlichen Raum zu schaffen. Viele Mannschaften haben gerade in den oberen Altersklassen Schwierigkeiten, eine Startelf zu füllen. Hier kann die Bildung einer Jugendspielgemeinschaft (JSG) helfen. Sie ist eine Kooperation örtlich nah beieinander liegender Vereine, die gemeinsam für eine Saison am Spielbetrieb teilnehmen.Für die Bildung von Jugendspielgemeinschaften sind die in den Durchführungsbestimmungen hinterlegten Hinweise zu beachten und der entsprechende Antrag auszufüllen.
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