

Das KSG Herford hatte einen Fall von Erschleichung der Spielerlaubnis zu entscheiden. Im vorliegenden Fall wurde ein ukrainischer Jugendlicher durch vorsätzliche falsche Angabe des Geburtsdatum bei der Passstelle drei Jahre älter gemacht. Dadurch hat der Spieler, der eigentlich erst 17 Jahre alt war, über zwei Spielzeiten als Seniorenspieler gespielt.
Durch einen Vereinswechsel wurde das nun vom neuen Verein angezeigt.
Das Sportgericht sah es als erwiesen an, dass hier eine Manipulation vorlag, Unterlagen zur Antragstellungen lagen nicht mehr vor. Es wurde gegen den Verein eine Geldstrafe in Höhe von 750 Euro verhängt. Der Spieler, der als ukrainischer Flüchtling einfach nur Fussball spielen und sich integrieren wollte, wurde vom Sportgericht nicht bestraft.